- blanko
- blạn|ko 〈Adv.〉 leer, nicht vollständig ausgefüllt (Formular, Scheck) [<ital. bianco „weiß, unbeschrieben“]
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a) (von Papier) unbedruckt, unliniiert;b) (von unterschriebenen Schriftstücken, Urkunden, Schecks) nicht vollständig ausgefüllt.* * *
blạnko[in Anlehnung an neuhochdeutsch blank von italienisch bianco »weiß« (d. h. »unbeschrieben«)], im engeren Sinn leer, unbedruckt, unbeschrieben, unliniert (von Papier); im weiteren Sinn nicht (vollständig) ausgefüllt (von unterschriebenen Formularen, Wertpapieren). - Blankowechsel, unvollständig ausgestellter Wechsel, bei dem derjenige, der den Wechsel begibt, den Empfänger in der Regel unwiderruflich ermächtigt, die Wechselurkunde zu vervollständigen; das Ausfüllungsrecht kann mit der Urkunde übertragen werden; am häufigsten ist das Blankoakzept, ein mit Annahmevermerk versehener, im Übrigen noch unausgefüllter Wechsel; das wirtschaftliche Risiko des Missbrauchs trägt zunächst der Akzeptant. - Blankogiro, Blankoindossament, Übertragung eines Orderpapiers durch Unterschrift des Giranten (Indossanten) ohne Angabe des Nachmanns. - Blankokauf, der Handel mit einem dem Umfang nach noch nicht feststehenden Objekt, z. B. einer Ernte. - Blankoverkauf, Leerverkauf, Verkauf von Waren (Wertpapieren) per Termin zum heutigen Preis (Kurs), die der Verkäufer noch nicht besitzt, aber zum Liefertermin billiger zu beschaffen hofft. - Blankokredit, Kredit ohne besondere Sicherheit. - Blankoscheck, meist schon unterschriebener Scheck, bei dem wesentlichen Erfordernisse (z. B. die Schecksumme) noch nicht eingetragen sind. - Blankounterschrift, Unterschrift unter ein nicht vollständiges Dokument. - Blankovollmacht, Erteilung einer umfassenden Vollmacht ohne engere Bindung durch den Vollmachtgeber.* * *
blạn|ko <Adv.> [zu ital. bianco, eigtl. = weiß, aus dem Germ., verw. mit ↑blank]: a) (von Papier) unbedruckt, unliniiert; b) (von unterschriebenen Schriftstücken, Urkunden, Schecks) nicht vollständig ausgefüllt.
Universal-Lexikon. 2012.